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16
Nov
2016

Mindestsicherung — Weiterreden

ÖVP und SPÖ finden in der Debatte um die Versorgung der Ärmsten nicht zueinander. Ein Diskussionsanstoß.

Lange haben sie gedauert, monatelang, die Verhandlungen der beiden Regierungsparteien für eine österreichweit einheitliche Mindestsicherung. Doch nun scheint nichts mehr zu gehen: In der vergangenen Woche hat Bundeskanzler Kern die Gespräche für beendet erklärt, weil die von der ÖVP verlangten Kürzungen mit den Wertevorstellungen der SPÖ nicht vereinbar wären. Auf der anderen Seite aber argumentiert die ÖVP vor allem mit dem emotional besetzten Begriff der Gerechtigkeit. Es müsse einfach einen deutlich spürbaren Unterschied geben zwischen Erwerbseinkommen und Mindestsicherung.

Die Verhandlungen scheiterten also an einem Zielkonflikt. Während die SPÖ vor allem die Armut bekämpfen will, achtet die ÖVP nicht nur auf die Erhaltung des Arbeitsanreizes, sondern entspricht damit auch gleich der deutlich geschrumpften Solidarität breiter Bevölkerungsteile. Denn die Mindestsicherung ist auch zu einem Neid-Thema geworden, vor allem, seitdem viele geflüchtete Menschen zu ihren Beziehern gehören. Und tatsächlich irritiert es auf den ersten Blick, wenn etwa ein Asylberechtigter ohne Arbeit mit Frau und drei Kindern auf ein monatliches Nettoeinkommen von über 1.800 € kommen kann.

Sosehr beide Seiten mit ihrer Argumentation Recht haben, so bedauerlich ist es, wenn nun die Verhandlungen zu Ende sein sollen. Deshalb seien hier drei Diskussionsanregungen angeführt, die sowohl die Zustimmung der Bevölkerung verbessern, den Anreiz zu einer Arbeitsaufnahme erhöhen als auch in verantwortungsvoller Weise der Armut begegnen können.

Zum Ersten: Ein wichtiger Grund für die Unzufriedenheit über den oft als zu gering empfundenen Unterschied zwischen Mindestsicherung und erzielbarem Arbeitseinkommen liegt darin, dass dabei oft falsche Zahlen gegenübergestellt werden: Unser Gehaltssystem kennt nämlich Sonderzahlungen, die üblicherweise zu 14 Gehälter führen, die Sozialleistungen kennen diese aber nicht. Da im öffentlichen Diskurs aber praktisch immer das Monatsnetto und nicht der Jahresverdienst verglichen wird, ist ein solcher Vergleich irreführend. Deshalb wäre zu überlegen, die monatlichen Mindestsicherungssätze dadurch zu kürzen, dass ein adäquater Sonderzahlungsanteil einbehalten wird. (Mindestsicherung dividiert durch 14 mal 12) Dieser Betrag wäre getrennt auszuzahlen, nicht im Sinne von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sondern als vierteljährliche Sonderbeihilfe für die über den regelmäßigen Bedarf hinausgehenden Kosten, wie zum Beispiel Bekleidung. Bürokratisch, aber zur Vermeidung von Transferzahlungen ins Ausland denkbar, wäre es wohl auch, diesen Anteil nur als Sachleistung (Einkaufsgutscheine) zu gewähren.

Zum Zweiten: Die gegenwärtigen Mindestsicherungsregeln berücksichtigen das Prinzip der Bedarfsgemeinschaft, wodurch dem Antragsteller der Betrag für die gesamte Bedarfsgemeinschaft ausgezahlt wird. Dadurch ist die Summe bei mehreren im Haushalt lebenden Personen entsprechend hoch und wird im öffentlichen Diskurs auch oft kritisiert. Deshalb wäre es eine nicht nur kosmetische, sondern in vielen Fällen wohl auch emanzipatorisch wirksame Verbesserung, in Zukunft Mann und Frau ihren Anteil getrennt auszuzahlen. So könnten einerseits die einzelnen Beträge bedarfsbezogener akzeptiert werden, anderseits wäre damit aber auch die Gleichwertigkeit von Mann und Frau in unserer Gesellschaft deutlich dokumentiert, ein Anliegen, auf das Geflüchtete zwar anfangs in Wertekursen hingewiesen werden, das aber im späteren Alltag mitunter vergessen wird.

Und zum Dritten: Wie schon dargelegt, entstehen optisch hohe Transfersummen vor allem bei kinderreichen Familien. Was aber jedem Menschen einleuchtet, ist, dass Kinder auch Platz, also Wohnraum, brauchen. Deshalb könnte auch hier die Idee der Sachleistung realisiert werden, indem künftig der Zuschlag, der heute pro Kind gewährt wird, nicht mehr ausbezahlt wird, sondern im selben Umfang Mietkosten übernommen werden, die von der auszahlenden Stelle direkt an den Vermieter überwiesen werden. Liegt aber die Miete inklusive Betriebskosten darunter, so gelangt maximal dieser Betrag zur Anweisung. Für die restlichen Kosten müsste dann, mit der allen Familien zustehenden regulären Kinderbeihilfe, das Auslangen gefunden werden.

Abschließend sei festgehalten: Mir ist durchaus bewusst, dass die hier dargestellten Überlegungen nicht wirklich des Pudels Kern, nämlich die gesetzlich festzulegende Höhe der Mindestsicherungsrichtsätze betreffen, denn diese sind politisch zu verhandeln. Dennoch meine ich, dass diese meine Vorschläge beiden Seiten als neuer Diskussions- und Denkansatz dienen könnten, um sich allen gegenwärtigen Ansagen zum Trotz weiterhin um eine einvernehmliche und österreichweite Lösung zu bemühen.

Dieser Artikel erschien am 16.11.2016 als Gastkommentar in der österreichischen Wochenzeitung Falter.