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14
Nov
2018

Wie Ansicht zur Einsicht werden könnte

Mit Big Data kann die Effizienz jeder einzelnen Beratung, aber auch die Effektivität des gesamten AMS gesteigert werden. Trotzdem kümmert sich immer noch ein Mensch um die Anliegen von Arbeitslosen.

Wie in den Medien schon mehrfach unter der Bezeichnung „AMS-Algorithmus“ berichtet, wird den Beraterinnen und Beratern im AMS künftig ein gänzlich neues Assistenzsystem zur Seite stehen. Dieses IT-Tool prognostiziert mithilfe hochkomplexer mathematischer Modelle monatlich neu die rechnerisch aktuellen Arbeitsmarktchancen jedes einzelnen arbeitssuchenden Menschen. Dabei werden aus dessen bisherigem Erwerbsverlauf, sowie aus einer Vielzahl anderer persönlicher Eigenschaften, wie etwa Alter, Ausbildung, Region, Geschlecht oder bestehenden Betreuungspflichten, die jeweils individuellen Chancen auf einen baldigen Arbeitsbeginn mit erstaunlich hoher Trefferquote vorhergesagt.

In sogenannten Big Data spezielle Muster zu erkennen, um daraus Prognosen zu erstellen, ist eine Fähigkeit, die der Computer unzweifelhaft besser beherrscht als der Mensch. Dabei werden Chancen, aber auch Probleme eines Einzelnen zwar rechnerisch erfasst, nicht aber erschaffen, sondern nur erkannt und aufgezeigt.

Der sogenannte AMS-Algorithmus ist also ein neues Tool, das den AMS-Beraterinnen und AMS-Beratern zur Unterstützung bei ihrer Arbeit zur Seite stehen soll. Weil aber auch andere Umstände, wie etwa der persönlich erkennbare Motivationsgrad oder aktuelle Marktänderungen für die individuellen Arbeitsmarktchancen von besonderer Bedeutung sein können, bleibt die individuelle Letztentscheidung auch in Zukunft immer bei der jeweiligen AMS-Beraterin oder dem jeweiligen AMS-Berater.

Die Einführung des neuen AMS-Algorithmus entspricht unserem Wunsch, die Effizienz, aber auch die Effektivität des gesamten AMS zu steigern. Dafür werden Kundinnen und Kunden sinnvollerweise künftig in drei Gruppen erfasst:

Menschen, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch ohne unsere Hilfe rasch wieder eine Arbeit finden können, wollen wir bei ihrer Jobsuche vor allem mit Stellenangeboten unterstützen und ihnen darüber hinaus nur mehr jene Förderungen anbieten, die mit der konkreten Arbeitsaufnahme verbunden sind, so zum Beispiel unsere Kinderbetreuungsbeihilfe.

Anderen arbeitslosen Personen mit derzeit „mittleren“ Arbeitsmarktchancen wollen wir weiterhin mit unserem ganzen Förderangebot bestmöglich helfen.
Bei arbeitssuchenden Menschen mit sehr geringen Chancen auf einen Job aber haben die Evaluierungen gezeigt, dass unsere teuersten Förderinstrumente wie etwa Facharbeiterintensivausbildungen oder spezielle Beschäftigungsprojekte zunächst nicht sinnvoll sind. Denn trotz der hohen Kosten gelingt nach einer derart kostenintensiven Fördermaßnahme nur sehr wenigen dieser Personengruppe (<15%) wirklich eine Arbeitsaufnahme. Daher haben wir hier schon im vergangenen Jahr ein völlig neues, externes Betreuungsangebot entwickelt und heuer auch schon in mehreren Bundesländern mit vielversprechendem Erfolg erprobt. Andreas Szigetvari vom Standard hat sich in Graz bereits eines unserer Projekte näher angesehen.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, durch Einzelcoaching, Gesundheitsförderung, Kurzqualifizierungen usw., die individuelle Situation und das Selbstvertrauen wenigstens eines Viertels der teilnehmenden Personen so zu verbessern, dass wir sie anschließend wieder in die Gruppe mit den mittleren Arbeitsmarktchancen einstufen und ihnen so wieder das ganze Förderangebot des AMS anbieten können. Erfreulicherweise zeigen aber unsere Pilotprojekte auch, dass dadurch ein fast ebenso großer Personenanteil wieder in Arbeit gebracht werden kann, wie durch die früheren, sehr kostspieligen Förderinstrumente. Somit wird es wegen der deutlich niedrigeren Kosten künftig also möglich sein, mit gleichem Mitteleinsatz viel mehr Menschen in Arbeit zu bringen.

Das neue AMS-System interessiert und bewegt

Der Standard und auch andere Medien haben sich in ihrer Berichterstattung in den letzten Wochen speziell mit dem Vorhaben des AMS, aber auch generell mit einem Einsatz von Algorithmen, intensiv beschäftigt. Die Redaktion des Standards entwickelte sogar aus den von uns veröffentlichten Detailangaben einen vereinfachten Modellrechner, der auf großes Interesse der Leserschaft stieß: Durch die Eingabe einiger weniger Parameter konnten dort die individuellen Chancen im Falle von Arbeitslosigkeit rasch berechnet werden. Tatsächlich handelt es sich – wie die Autoren selbst schreiben – aber nur um eine grobe Vereinfachung des doch deutlich komplexeren AMS-Modells, bei dem – abhängig von der jeweiligen Vorkarriere, – mehr als 90 verschiedene Algorithmen zum Einsatz kommen, die sich dann auch noch nach der jeweiligen Region unterscheiden. Für eine qualitativ hochwertige Prognose der individuellen Arbeitsmarktchancen ist also die Berücksichtigung einer Vielzahl an Daten notwendig.

Die Missverständnisse wegen der geschlechtsspezifischen Chancenbewertung

Die heftigste Kritik der letzten Wochen an unserem Projekt betraf aber den Umstand, dass die AMS-Algorithmen die Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt in den allermeisten Fällen schlechter bewerten, als die von Männern, dass also Frauen damit sozusagen durch unser Programm weiter diskriminiert würden. Diese Behauptung schmerzt nicht nur, sie ist auch völlig unsinnig. Denn natürlich muss das System auch das Geschlecht der jeweiligen Person berücksichtigen – würde es dies nicht tun, gäbe es zwar auch nicht mehr Jobaufnahmen von Frauen, dafür aber eine signifikant niedrigere Prognosequalität.

So unsinnig die Behauptung einer „systemimmanenten“ Diskriminierung ist, so sinnvoll ist aber vielleicht die dadurch entstandene, erneute Diskussion darüber, wie sehr Frauen am Arbeitsmarkt tatsächlich noch immer benachteiligt sind. Mehr als einmal war ich zum Beispiel in den letzten Jahren darüber erstaunt, wie offen im persönlichen Gespräch mit Unternehmerinnen und Unternehmern die Rechtsansprüche bei Elternteilzeit, die bis zum 7. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden kann, als Begründung für diskriminierende Personaleinstellung genannt wurden.

Unser neues Assistenzsystem berücksichtigt diese Realität, kann aber logischerweise selbst nicht diskriminieren. Im Gegenteil, nach unserer Einteilung zeigt sich, dass arbeitslose Frauen überproportional oft in der Gruppe mit mittleren Arbeitsmarktchancen zu finden sind. Nicht nur weil Frauen in der ersten Gruppe mit hohen Chancen unterrepräsentiert sind, sondern auch deshalb, weil auch in der dritten Gruppe mit nur niedrigen Chancen auf dem Arbeitsmarkt unterdurchschnittlich wenige Frauen aufscheinen. Wir führen dies auf den Umstand zurück, dass längere Arbeitslosigkeit bei Frauen offenbar weniger vermittlungshemmend wirkt, als bei Männern. Und so führt diese „Gruppeneinteilung“ des AMS-Algorithmus dazu, dass überdurchschnittlich viele Frauen in jene Personengruppe gereiht werden, der das AMS künftig mit verstärkter Aufmerksamkeit sein gesamtes Förderangebot zur Verfügung stellen wird.

Die Missverständnisse bezüglich der Bewertung von Betreuungspflichten

Besonders empörte in der öffentlichen Diskussion oftmals auch der Umstand, dass der AMS-Algorithmus eindeutig aufzeigt, wie Kinderbetreuungspflichten nur bei den Frauen zu geringeren Arbeitsmarktchancen führen, bei Männern hingegen keine Auswirkungen zeigen.
Sosehr dieser Umstand wiederum als Diskriminierung empfunden wird, sosehr entspricht er jedoch der Realität, wie ich auch selbst aus persönlicher Erfahrung bestätigen kann: Ich betreue seit Jahren an einem Nachmittag pro Woche unsere zwei, noch kleinen Kinder. Und immer wieder erlebe ich, wie sehr mir andere – oftmals auch Frauen – zu diesem Umstand voll des Lobes ausdrücklich gratulieren. Meiner ebenfalls berufstätigen Frau, die diese Tätigkeit an drei anderen Wochentagen erledigt, gratuliert aber niemals jemand dazu.

Berufstätige Männer mit Kinderbetreuungspflichten gelten in unserer Gesellschaft offenbar noch immer als so großartig, dass dies keinerlei Auswirkungen auf männliche Jobchancen hat – ein Unterschied, der zwar manchen Mann vielleicht zum Schmunzeln veranlasst, im Jahr 2018 aber eigentlich zum Genieren ist.

Die objektiven Daten als Hilfe für die persönliche Beratung

Viele der anfänglich in der Öffentlichkeit vorgebrachten Sorgen und Ängste wegen unseres neuen Systems können wir im AMS durchaus nachvollziehen. Big Data, Algorithmen, Beurteilungen durch einen Computer – das erzeugt zunächst vor allem Unsicherheit. Werden jetzt alle über einen Kamm geschoren? Kann meine Beraterin oder mein Berater jetzt wirklich noch auf meine spezielle Situation eingehen?

Seien Sie bitte sicher: Es ist immer noch der Mensch, die AMS-Beraterin oder der AMS-Berater, der sich persönlich um das Anliegen des oder der Arbeitssuchenden bemüht, der jetzt aber noch besser helfen kann. Weil die Chancen auf dem Arbeitsmarkt künftig noch objektiver beurteilt werden können.

Und was die Möglichkeit einer Diskriminierung betrifft, so ist gerade das AMS jene Organisation, die schon bei ihrer Gründung durch Gesetz die Aufgabe übertragen bekam, allen Diskriminierungen am Arbeitsmarkt entgegenzutreten.
Wir werden dies mit großer Entschlossenheit auch künftig tun. Und wir werden auch mit unserem neuen Helfer zunächst recht behutsam vorgehen. So wird das Jahr 2019 vor allem ein Jahr des Ausprobierens, der Diskussion, der Qualifizierung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Evaluierung, aber auch der Qualitätssicherung. Unser Ziel ist es, mit der Realität unserer Förderbudgets und unserer Personalressourcen, in Zukunft noch mehr Menschen besser als bisher zu unterstützen.

Anmerkung: Dieser Artikel erschien in einer gekürzten Version auch im Standard in der Rubrik Kommentare der Anderen.